1. Umfang der Leistung
- 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber (dem Kunden) und dem Unternehmen, das die in Punkt 1.2 angeführten Leistungen erbringt (in weiterer Folge als Sprachdienstleister bezeichnet), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
- 1.2 Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich die Transkription (deutsche Handschrift zu deutschem, digital erfasstem Text) und das Übersetzen (deutsch zu englisch).
- 1.3 Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.
- 1.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Sprachdienstleister bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, falls er die Transkription bzw. Übersetzung für die folgenden Zwecke verwenden will:
- 1.4.1 für rechtliche Zwecke
- 1.4.2 zur Veröffentlichung
- 1.5 Der Auftraggeber darf die Transkription bzw. Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keine Haftung des Sprachdienstleisters.
- 1.6 Transkriptionen bzw. Übersetzungen sind vom Sprachdienstleister, so nichts anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.
- 1.7 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies dem Sprachdienstleister bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür bekannt geben.
- 1.8 Der Sprachdienstleister hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher Sprachdienstleister und Vertragspartner des Auftraggebers.
- 1.9 Der Name des Sprachdienstleisters darf nur dann der veröffentlichten Transkription bzw. Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem transkribiert bzw. übersetzt wurde und wenn keine Veränderungen an der Transkription bzw. Übersetzung vorgenommen wurden.
2. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung
- 2.1 Die Preise für Transkriptionen bzw. Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des Sprachdienstleisters, die für die jeweilige besondere Art der Transkription bzw Übersetzung anzuwenden sind.
- 2.2 Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage (zum Beispiel: Umfang, Schwierigkeitsgrad).
- 2.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Falls, aufgrund des Verschuldens des Auftraggebers, zusätzliche, anfänglich nicht geplante Aufwände vonnöten sind, das gilt insbesondere für das Nachfordern besserer Scans für E-Mailkorrespondenz, die über das normale durchschnittliche Maß von 5-10 E-Mails pro einfachen Standardauftrag hinausgeht, werden diese dem Auftraggeber pauschal mit 15€ zzgl. Ust. in Rechnung gestellt.
3. Lieferung
- 3.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Transkription bzw. Übersetzung ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Sprachdienstleister angenommenen Auftrages und hat der Auftraggeber an einer verspäteten Lieferung kein Interesse, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins bei einem Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den dem Sprachdienstleister die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden; für den Fall eines Fixgeschäfts obliegt es dem Sprachdienstleister, zu beurteilen, ob auch bei verspäteter zur Verfügungstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann.
- 3.2 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Sprachdienstleister zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages beim Sprachdienstleister. Der Sprachdienstleister hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
4. Höhere Gewalt
- 4.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat der Sprachdienstleister den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Sprachdienstleister als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Sprachdienstleister Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
- 4.2 Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des Sprachdienstleisters, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
5. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
- 5.1 Sämtliche Mängel müssen innerhalb von 1 Woche nach Lieferung vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert, geltend gemacht und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll).
Eine genaue Transkription und Übersetzung wird vom Sprachendienstleister angestrebt. Es kann jedoch keine vollständig fehlerfreie Lieferung an den Auftraggeber garantiert werden.
Für einen Text, der als "★★★★ ausgezeichnet" eingestuft ist, gilt eine durchschnittliche verbleibende Fehlerquote von einem Fehler pro zwei Standardseiten, basierend auf dem gesamten Dokument, als üblich und vertragsgemäß. (Definition von ★★★★ ausgezeichnet: Der Schreibstil kann von sorgfältig präziser Kalligrafie bis hin zum persönlichen Ausdruck variieren, aber in allen Fällen ist der Text makellos, mit klarer Trennung zwischen einzelnen Linien und Buchstaben, und es gibt keine Überlappungen.)
Für einen Text, der als "★★★ anspruchsvoll" eingestuft ist, gilt eine durchschnittliche verbleibende Fehlerquote von zwei Fehlern pro Standardseite, basierend auf dem gesamten Dokument, als üblich und vertragsgemäß. (Definition von ★★★ anspruchsvoll: Häufig treten Überlappungen auf, die die Lesbarkeit beeinträchtigen. Das Erkennen des Wortanfangs kann zu einem wiederkehrenden Problem werden. Die Buchstaben sind durch eine schnelle Schreibhand verwischt, aber sie können immer noch durch den Kontext erkannt werden. Zusätzlich gibt es regelmäßig angedeutete Buchstaben, die die Lesbarkeit weiter erschweren. Auch Vorlagen, die zusätzliche Mühe erfordern, um den Text zu entziffern, fallen in diese Kategorie, aufgrund des Grad der Schärfe oder übermäßigen Helligkeit/Dunkelheit der Beleuchtung oder aufgrund von Schmutz usw.)
Für einen Text, der als "★★ rätselhaft" eingestuft ist, gilt eine durchschnittliche verbleibende Fehlerquote von fünf Fehlern pro Standardseite, basierend auf dem gesamten Dokument, als üblich und vertragsgemäß. (Definition von ★★ rätselhaft: Diese Kategorie umfasst oft weggelassene oder angedeutete Buchstaben sowie stark abgekürzte Wörter und Silben. Als Ergebnis kann die Gesamtbedeutung oft nur aus entzifferbaren Einzelwörtern abgeleitet werden. Das Entschlüsseln solcher Texte erfordert erheblichen Aufwand und interpretative Fähigkeiten. Sie stellen eine erhebliche Herausforderung dar und sind kurz davor, unlesbar zu werden. Diese Kategorie umfasst auch ursprünglich gut geschriebene Texte, die aufgrund schlechter Erhaltungsbedingungen schwer zu entziffern sind.)
Es wird keine Haftung für Mängel bei Transkriptionen oder Übersetzungen für Texte übernommen, die als "★ unlesbar" oder unverständliche Ausgangstexte kategorisiert sind. (Definition von ★ unlesbar: Auf den ersten Blick scheint es unmöglich, etwas im Text zu erkennen. Selbst ein Experte könnte Schwierigkeiten haben, Hilfe zu leisten.).
- 5.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Sprachdienstleister eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Sprachdienstleister behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
- 5.3 Wenn der Sprachdienstleister die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zum Vertragsrücktritt.
- 5.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; diesfalls verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
- 5.5 Für Transkriptionen bzw. Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn dem Sprachdienstleister Korrekturfahnen vorgelegt werden bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist dem Sprachdienstleister ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.
- 5.6 Für die Transkrition bzw. Übersetzung von schwer lesbaren, bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.
- 5.7 Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien etc. gelten nicht als Übersetzungsmängel.
- 5.8 Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) wird der Sprachdienstleister nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung des Sprachdienstleisters für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit des Sprachdienstleisters vorliegt.
- 5.9 Die Formatierung des Textes wird im Sinne von allgemein üblichen Textdateien, z.B. Word, durchgeführt. Spezielle Formatierungswünsche, die technischer Kenntnisse bedürfen, müssen seitens des Auftraggebers separat in Auftrag gegeben werden, wobei hierfür eine entsprechende Honorierung festgelegt wird, die als solches im Auftrag definiert wird.
6. Schadenersatz
- 6.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen den Sprachdienstleister sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Personenschäden.
7. Urheberrecht
- 7.1 Der Sprachdienstleister ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte transkribieren bzw. übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
- 7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sprachdienstleister gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angibt oder die Transkription bzw. Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Der Sprachdienstleister wird solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Sprachdienstleisters dem Verfahren bei, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.
8. Zahlung
- 8.1 Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, 100% im Voraus zu erfolgen.
- 8.2 Sollten Rechnungs- oder Lieferdaten nach Auftragserteilung von Seiten des Auftraggebers geändert werden, ist der Auftragnehmer berechtigt eine Manipulationsgebühr i.H.v. 5,00€ zzgl. 20% Ust. in Rechnung zu stellen.
9. Verschwiegenheitspflicht
- 9.1 Der Sprachdienstleister ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch von ihm Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten.
10. Salvatorische Klausel
- 10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
11. Schriftform
- 11.1 Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister bedürfen der Schriftform.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- 12.1 Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Sprachdienstleisters. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz des Sprachdienstleisters sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts als vereinbart.